Personaldienstleistung
im Rhein/ Main Gebiet



Gesetzliche Regelungen

Wie ist Zeitarbeit gesetzlich geregelt?

Das Sonderrecht der Zeitarbeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Jedes Zeitarbeitunternehmen benötigt eine Lizenz der Bundesanstalt für Arbeit. TTS besitzt diese Genehmigung seit 1970.

Außerdem gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen wie Lohnfort-
zahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Mutterschutzgesetz, Schwerbehinderten-
gesetz usw.

Außerdem muss sich jedes Zeitarbeitunternehmen seit 1. Januar 2004 einem Branchentarifvertrag anschließen. TTS ist Mitglied des Arbeitgeberverbands AMP "Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister" und unterliegt deshalb dem Manteltarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA.