Personaldienstleistung
im Rhein/ Main Gebiet

Soziale Absicherung

Wie ist die soziale Absicherung in der Zeitarbeit?

Wir schließen mit Ihnen einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab. Vereinbart wird ein Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsverhältnis mit 35 oder weniger Wochenstunden, wobei sich die effektive Arbeitszeit immer nach der Wochenarbeitszeit des Kunden richtet. Der Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet sein.

Zeitarbeitunternehmen sind normale Arbeitgeber wie andere auch. Deshalb gelten auch alle üblichen Bestimmungen in Bezug auf Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsschutz, gesetzlicher Kündigungsschutz usw. Zeitarbeitnehmer haben außerdem Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und natürlich auch dann, wenn wir keinen Einsatz für den Mitarbeiter haben.